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Was ist das Recht am eigenen Bild?

Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden (§ 22 Satz 1 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG/KunstUrhG).   Quelle: Wikipedia

Regelungen zur Veröffentlichung von Bildern werden z.B. in einem Modelvertrag (Model Release) geregelt.  Ein Model Release  ist die schriftliche Zustimmung einer fotografierten Person zur Verwendung und Veröffentlichung ihres Bildmaterials durch den Fotografen.